
Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des BImSchG heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, dass Geräuschimmissionen (Immissionen) von Gewerbe Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweil....
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Abkürzung für die technische Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm. Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die Grenzwerte für schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festlegt. Sie wurde als sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz...
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Die Technische Anteilung zum Schutz gegen Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
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Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des BImSchG heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, daß Geräuschimmissionen (Immissionen) von Gewerbe- und Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweiligen in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte nicht überschr....
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TA Lärm , allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 26. 8. 1998 zum Bundesimmissionsschutz-Ges., die Messvorschriften und Richtwerte für Geräuschimmissionen enthält, die die Behörden bei der Genehmigung des Baus oder bei wesentlichen Änderungen von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen ...
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Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) soll dafür sorgen, dass bei der Genehmigung von neuen Anlagen oder der Veränderung bestehender Anlagen die jeweils fortschrittlichsten Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, die möglich sind. Außerdem enthält die TA Lärm Bestimmungen über die Beurteilung von Geräusch en und Grenzw....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ta-l%C3%A4rm/ta-l%C3%A4rm.htm

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel der TA Lärm ist es, den zuständigen Behörden unter Beachtung des Standes der Rechts- und Verwaltungspraxis eine den heutigen Erkenntnissen entsprechende bundeseinheitliche Vorgabe für die immissionsschutzrechtliche Beurt...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ta-laerm/ta-laerm.htm

Abkürzung für Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Verwaltungsvorschrift zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie enthält Immissionsrichtwerte und Messrichtlinien, die bei Errichtung und Betrieb gewerblicher und industrieller Anlagen einzuhalten sind.
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